Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Auftraggeber_innen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen mir, Sylvia Degen, oder der_dem jeweils beauftragten Übersetzer_in des Netzwerks für Sprachmittlung transmute (nachfolgend: transmute) und der_dem Auftraggeber_in. Allgemeine Geschäftsbedingungen des_der Auftraggeber_in oder unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des_der Auftraggeber_in sind nur dann verbindlich, wenn sie transmute schriftlich anerkannt hat.

1. Zustandekommen des Vertrags

(1) Ein Vertrag mit transmute kommt nur zustande, wenn die_der Auftraggeber_in in schriftlicher oder elektronischer Form gegenüber transmute einen Auftrag erteilt und die_der Übersetzer_in diesen Auftrag ausdrücklich annimmt. Etwaige Schreib- und Rechenfehler sowie offensichtliche Irrtümer verpflichten transmute nicht.

(2) Etwaige Kostenvoranschläge und Angebote sind für einen Zeitraum von 30 Werktagen ab dem Datum der Erstellung des Kostenvoranschlags verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist muss der Kostenvoranschlag erneut angefordert werden, sollte der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommen sein.

2. Leistungsumfang

(1) Die sprachmittlerische Tätigkeit wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch die_den Auftraggeber_in beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des_der Auftraggeber_in

(1) Die_der Auftraggeber_in hat transmute spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, äußere Form der Übersetzung, terminologische Vorgaben etc.) zu unterrichten. Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben.

(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat die_der Auftraggeber_in transmute einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.), hat die_der Auftraggeber_in unaufgefordert und bei Auftragsvergabe transmute zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Übersetzungstätigkeit bekannt werden.

(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung der vorstehenden Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten der_des Auftraggeber_in.

4. Liefertermine

(1) Liefertermine sind für transmute nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gerät transmute mit der Leistung in Verzug, ist transmute eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Geringfügiger Terminverzug berechtigt die_den Auftraggeber_in nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

(2) Kann der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten Betriebsstörungen, nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen oder sonstigen, von transmute nicht zu vertretenden und beeinflussbaren Ereignissen nicht eingehalten werden, ist transmute nicht zur Lieferung verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist transmute berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder von der_dem Auftraggeber_in eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Vergütung und Lieferumfang

(1) Übersetzungen sind Leistungen, die grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig werden und innerhalb von 30 Tagen zu begleichen sind. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt die_der Auftraggeber_in automatisch in Verzug.

(2) Die Vergütung der Leistungen von transmute richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, bedingen Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden verlangt wird oder die mit Überstunden, Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit verbunden sind, einen Zuschlag von 50 %.

(3) Bei Kostenvoranschlägen, sofern nicht anders vereinbart, ist uns jeweils eine Toleranz von 20% vorzubehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kostenvoranschlägen übernehmen wir nicht. Irrtum und Änderungen sind hier vorbehalten.

(4) Falls nicht anders vereinbart, wird der Umfang der Übersetzung anhand der Normzeilenzahl des Ausgangstextes ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.

(5) Wenn die_der Auftraggeber_in ausdrücklich nicht etwas anderes wünscht, werden die Übersetzungen in der gleichen Raumeinteilung und Raumanordnung wie der Ausgangstext geschrieben. Anbruchzeilen, die auf diese Weise entstehen (z. B. durch Absatzende, bei Überschriften, Aufstellungen, Listen, Zeichnungsbeschriftungen, Formularen, etc.) werden als volle Zeilen gezählt. Wenn Zeilen des Ausgangstexts unübersetzt in die Übersetzung hineingenommen werden sollen oder müssen, werden diese wie übersetzte Zeilen berechnet.

(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, den Auftrag nach Fertigstellung ohne weitere Ankündigung zu versenden. Die Leistungserbringung erfolgt im vereinbarten Format und die Lieferung per E-Mail, sofern nicht anders vereinbart als pdf-Datei. Ein eventueller postalischer Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des_der Auftraggeber_in.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an der gelieferten Übersetzung wird erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen durch die_den Auftraggeber_in wirksam.

7. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

(1) Die_der Übersetzer_in von transmute hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

(2) Die_der Auftraggeber_in gewährleistet, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistung und deren späteren Gebrauch durch die_den Auftraggeber_in keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfall die_den Übersetzer_in und gegebenenfalls neben der_dem Übersetzer_in persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.

8. Rügepflicht

(1) Wenn nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen Mängel schriftlich angezeigt werden, gilt die Übersetzung als abgenommen und die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Bei Versendung gilt der Empfang mit dem Ablauf des zweiten Tages nach Aufgabe bei der Post als erfolgt. Dies gilt auch für eine erneute Beanstandung nach einer Nachbesserung.

(2) Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler, bzw. Tippfehler aufweisen, muss dies unter genauer Angabe des Mangels transmute gegenüber sofort nach Entdecken schriftlich gemeldet werden. Nach anerkannter Mängelrüge hat die_der Auftraggeber_in ein Recht auf Nachbesserung, für die uns eine angemessene Frist zur Verfügung steht (mindestens 1 Woche, bei umfangreichen oder schwierigen Arbeiten entsprechend mehr). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass die_der Auftraggeber_in die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen.

(3) Enthält eine Übersetzung Mängel, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche auftraggebereigene Terminologie zurückzuführen sind, so fallen diese Mängel nicht in den Verantwortungsbereich von transmute.

9. Haftungsausschluss

(1) transmute haftet im Rahmen des jeweiligen Auftrags nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Im Übrigen sind sämtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden oder Folgeschäden, sowie bei unvorhergesehenen Ereignissen und bei höherer Gewalt, ausgeschlossen.

(2) Eine Haftung für Verlust der transmute übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder durch Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle von Verlust, Verzug oder Missbrauch beim Versand der von transmute gefertigten Übersetzung per E-Mail bzw. Modem haftet transmute nicht.

10. Vertraulichkeit

(1) Wir verpflichten uns über die zu übersetzenden Texte und Tatsachen, die uns durch unsere Tätigkeit für die_den Auftraggeber_in bekannt geworden sind Stillschweigen zu bewahren. Wir sind jedoch berechtigt, die Texte und die für die Ausführung der vereinbarten Leistung notwendigen Informationen den von uns ggf. beauftragten Dritten zugänglich zu machen.

11. Datenschutz

(1) Die_der Auftraggeber_in wird darauf hingewiesen, dass transmute personenbezogene Daten des_der Auftraggeber_in sowie ggf. der bei Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter_innen erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.